Unsere AGB`s
I. Allgemein
§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leihla sind Bestandteil eines jedes Geschäftsvorgangs zwischen der Firma Leihla und einem Kunden geschlossenen Vertrages. Andere Geschäftsbedingungen, besonders Miet- oder Einkaufsbedingungen, sind für Leihla auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen einschließlich etwaiger Zusicherungen sind ohne schriftliche Bestätigung durch Leihla unwirksam. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Leihla von der Erfüllung geschlossener Verträge. In diesen Fall hat der Käufer keine Ansprüche gegen Leihla.
§ 2 Vertrag
Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung bzw. Zusendung der Lieferung bzw. der Leistungen, rechtsgültig. Die Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Abweichungen, die handelsüblich, aufgrund Verfügbarkeit oder technisch bedingt sind oder Form, Farbe oder Größe der Artikel betreffen, behält sich die Leihla vor. Wenn die im Vertrag vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden nicht erfüllt sind, so entbinden diese die Leihla von der Erfüllung des geschlossenen Vertrags. Ebenso entbindet es die Leihla von der Erfüllung des geschlossenen Vertrags, wenn geltende Richtlinien, Vorschriften, Gesetze und/oder unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden.
§ 3 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit es nicht anders angegeben ist, in EUR. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Lager Steinenberg. Kosten für Transport gehen zulasten des Kunden. Der Mindestbestellwert liegt bei € 50,-.
Mietpreise sind abhängig von: Stückzahl (Mengenrabatt), Nachfrage und Verfügbarkeit, Rolltage bzw. Einsatztage, Wochentag bzw. Wochenpreise, persönliche Konditionen, Stammkundenrabatte.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen sofort rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge in € zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Leihla berechtigt, vom ersten Tag des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Mit dem Zahlungsverzug entstanden Kosten, insbesondere Inkasso- und Anwaltskosten werden komplett vom Kunden getragen.
§ 5 Teilnichtigkeit / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Sollten einzelne der in den AGB oder Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die nach dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für alle Teile ist der Erfüllungsort Rudersberg und der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Waiblingen. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
II. Mietbedingungen
§ 1 Verspätete Rückgabe
Bei einer verspäteten Rückgabe der gemieteten Artikel erhöht sich der Mietpreis um eine volle Tagespauschale pro angefangenen Verzugstag. Zusätzliche entstehende Kosten, die durch die Überschreitung der Mietzeit entstehen (z.B. Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä.) trägt in vollem Umfang der Mieter.
§ 2 Transport der Mietsache
Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Mieters.
§ 3 Stornierung
Privatkunden, die die Selbstabholung der Geräte vereinbart haben, können bis zum Abholzeitpunkt der Mietgegenstände kostenfrei stornieren. Tritt ein Firmenkunde (oder ein anderer Nicht-Privatkunde) aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von Leihla zu vertreten sind, so behält sich Leihla das Recht vor, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 10 % des vereinbarten Auftragsgesamtpreises für den bis dahin entstandenen Aufwand für Beratung, Planung und Disposition in Rechnung zu stellen. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Leihla kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Kaution
Der Mieter leistet für die gemieteten Geräte eine Sicherheitsleistung in individuell vereinbarter Höhe, diese wird unverzinst bei einwandfreier Rückgabe mit dem offenen Betrag verrechnet.
§ 5 Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Mieters. Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten. Die Gefahr geht mit der Absendung/Übergabe auf den Mieter über.
§ 6 Instandhaltung / Wartung
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die vom Hersteller verfasste Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Er ist weiterhin verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten.
§ 7 Versicherungspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern.
§ 8 Übergabe / Ausgabe der Mietsache
Die Firma Leihla ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei der Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) zu seiner Identifikation vorlegen kann, die Kaution oder Vorkasse nicht geleistet hat kein passendes Fahrzeug zur Abholung dabei hat. (Geschlossenes Fahrzeug). Sich in einem laufenden Insolvenz- oder strafrechtlichen Verfahren befindet.
§ 9 Gefahrübergang, Erfüllungsort
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Mieter über. Erfüllungsort ist Rudersberg/Steinenberg.
§ 10 Haftung des Vermieters
Die Firma Leihla haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten sich bei der Benutzung einzelner Anlagenteile Mängel zeigen, die bei der Übergabe so nicht erkennbar waren, so haftet die Firma Leihla gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Vermietpreises der defekten Sache. Sollte dieser Mangel zu einem kompletten Ausfall der Anlage führen, und unsere Reparaturversuche sollten fehlschlagen, so haftet die Firma Leihla in Höhe des vollen Vermietpreises dieser Anlage. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 3 Haftung des Vermieters
Die Firma Leihla haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten sich bei der Benutzung einzelner Anlagenteile Mängel zeigen, die bei der Übergabe so nicht erkennbar waren, so haftet die Firma Leihla gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Vermietpreises der defekten Sache. Sollte dieser Mangel zu einem kompletten Ausfall der Anlage führen, und unsere Reparaturversuche sollten fehlschlagen, so haftet die Firma Leihla in Höhe des vollen Vermietpreises dieser Anlage. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 Haftung des Mieters
Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen des Vermieters entsteht und haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der im Vertrag aufgeführten Geräte samt Zubehör (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Haftungszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache, zuzüglich eventueller Zeitüberziehungen. Der Mieter ist verpflichtet, uns während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich bei Leihla anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte zuzüglich etwaiger Nutzungsausfallkosten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von Leihla.
Abgerechnet wird über: Kleinunternehmer nach § 19 UStG.